Hinweis Freizeithäuser
Die Bauherrenpflicht beinhaltet neben Baugenehmigung und Standsicherheitsnachweis auch andere Bereiche des Baurechts wie Nutzungsänderung, Gebäudeenergiegesetz, Verkehrssicherheit, Ver- und Entsorgung von Energie und Wasser etc., Wir bieten als Händler Bauten ohne Aufenthaltsräume gemäß LBO und ohne Haustechnik an. Bilder und Beschreibung können davon abweichen. Bauherren können unter Beachtung ihrer Bauherrenpflichten diese Bauten entsprechend aufwerten.